Wann werden Gummiplatten oder ein Gummiboden geklebt?
In der Regel werden Gummiplatten oder ein Gummiboden nicht verklebt. Es gibt jedoch spezielle Situationen, in denen ein Ankleben sinnvoll oder notwendig ist:
Keilförmige Rampen, Eck- und Randplatten:
Platten mit einer oder zwei keilförmigen Seiten werden auf eine gebundene Tragschicht geklebt. Mit dauerelastischem PU-Kleber oder dickem Teppichklebeband kann die Verklebung so erfolgen, dass die Elemente bei Bedarf wieder entfernt werden können.
Treppenbelag:
Platten als Treppenbelag werden in der Regel auf die vorhandenen Treppenstufen geklebt.
Kleine Randstücke:
Randstücke, die nicht durch ein Verbindungssystem oder eine Randeinfassung sicher fixiert sind, sollten stirnseitig mit den angrenzenden Platten verklebt werden.
Öffentliche Bereiche:
In vandalismusgefährdeten Bereichen wird eine punktuelle Verklebung untereinander oder mit dem Untergrund empfohlen, um Diebstahl und Vandalismus zu erschweren.
Befestigung der Ecken:
Die Ecken von Platten mit verdecktem Reißverschluss, die auf benachbarten Platten aufliegen, können bei Bedarf einige Wochen nach der Verlegung mit 3 bis 5 Klebepunkten fixiert werden.
Kunststoffdübel:
Bei Platten mit Steckverbindungen ist in vielen Fällen eine Verklebung entlang der Plattenkanten sinnvoll, um den Verbund zu stabilisieren.
Gefahr des Wegdriftens:
Ist aufgrund der geringen Flächengröße oder der Nutzung mit einem Wegdriften der Platten zu rechnen, kann eine Verklebung untereinander oder mit dem Untergrund vorteilhaft sein.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Verklebung für Ihr Projekt und die verwendeten Produkte notwendig ist, wenden Sie sich bitte an die technische Beratung von WARCO.