Wann muss eine Plattenfläche eingefasst werden?
Eine Plattenfläche muss eingefasst werden, wenn ohne Einfassung ein Wegdriften der Platten zu befürchten ist. Dies gilt etwa für Verbundpflaster, für Platten ohne Verbindungssystem oder für Platten mit Steckverbindern. Ist die Fläche jedoch bereits durch bauliche Barrieren wie Mauern, Bordsteine oder Attica eingefasst, die das Wegdriften verhindern, ist keine zusätzliche Einfassung notwendig.
Wo Stolperkanten entstehen können – zum Beispiel beim Verlegen von Fallschutzplatten auf einem Teilbereich einer asphaltierten Fläche – sollten diese durch eine Einfassung aus keilförmigen Randelementen beseitigt werden.
Besitzen die Platten ein Verbindungssystem, das eine form- oder kraftschlüssige Verbindung herstellt, wie etwa eine Puzzle-Verzahnung oder eine verdeckte Puzzle-Verzahnung, kann in der Regel auf eine zusätzliche Einfassung verzichtet werden.