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Häufig gestellte Fragen

    Muss ein wasserundurchlässiger – wasserdichter – Unterbau (Tragschicht) mit Gefälle eingebaut werden?

    Ein wasserundurchlässiger – wasserdichter – Unterbau (fachlich: wasserundurchlässige Tragschicht) muss mit einem Mindestgefälle von 1,5 % in Richtung Entwässerung eingebaut werden, wenn die Fläche regelmäßig Wasser, z. B. durch Niederschläge, ausgesetzt ist. Dies gilt sowohl für Außenbereiche wie Terrassen, Balkone und Wege als auch für Innenbereiche wie Garagen oder Schwimmbäder. Das Gefälle sorgt dafür, dass das anfallende Wasser kontinuierlich zu ausreichend dimensionierten Abläufen oder in eine Versickerungsfläche abfließt. Kommt es dennoch immer wieder zu Staunässe oder Pfützenbildung, sollte das Gefälle überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, da Staunässe zu Bauschäden führen kann.