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Häufig gestellte Fragen

    Welche Faktoren beeinflussen die Stoßdämpfung von Fallschutzsand, Fallschutzkies, Holzhackschnitzeln und Rindenmulch?

    Bei Fallschutzsand, Fallschutzkies, Holzhackschnitzeln und Rindenmulch entsteht die Stoßdämpfung nicht aus dem Aufbau einer Platte, sondern aus der lockeren Schüttschicht und ihren Hohlräumen. Körnung, Kornform, Feinanteile, Schichtdicke, Untergrund, Feuchte und Temperatur verändern die Dämpfung deshalb im laufenden Betrieb.


    Körnung und Reinheit sind vorgegeben. Die Bodenartentabelle der DIN EN 1176-1 führt Fallschutzsand mit 0,2 bis 2 mm, Fallschutzkies mit 2 bis 8 mm, Holzhackschnitzel mit 5 bis 30 mm und Rindenmulch aus zerkleinerter Nadelholzrinde mit 20 bis 80 mm. Sand muss gewaschen sein, Kies rund und gewaschen, Holzhackschnitzel müssen frei von Holzwerkstoffen, Rinde und Laub sein. Schluffige und tonige Feinanteile sind nicht zulässig. Feinanteile aus Abrieb, Erde oder Streugut füllen die Hohlräume, das Korngerüst verzahnt sich und die Stoßdämpfung nimmt erheblich ab.


    Die zweite Größe ist die Schichtdicke. Eingebaut werden 30 cm für eine maximale freie Fallhöhe bis 2 m und 40 cm für bis zu 3 m, mehr als 3 m ist bei Spielplatzgeräten ohnehin nicht zulässig. Darin stecken jeweils 10 cm, die die Tabelle auf die Mindestschichtdicke von 20 beziehungsweise 30 cm aufschlägt, weil Schüttstoffe weggespielt und verdrängt werden. An den Aufprallstellen bilden sich trotzdem Mulden, also dort, wo die Dicke gebraucht wird. Eine Marke an der Einfassung macht die Soll-Füllhöhe im Betrieb überhaupt erst prüfbar.


    Ebenso wichtig sind Untergrund und Witterung. Ohne wasserdurchlässigen Unterbau vernässt die Schüttschicht von unten, ohne Trennlage vermischt sie sich mit dem Erdreich, und Wurzeln wachsen von unten ein. Nasser Fallschutzsand verdichtet sich und dämpft schlechter, Rindenmulch wird bei Dauerregen schmierig, verrottet am schnellsten und verliert dabei Volumen. Ein durchgefrorener Schüttbelag dämpft nicht mehr, dann ist das Spielgerät zu sperren. Im Winter gehören Streusplitt und Streusalz nicht auf die Fallschutzfläche. Verschiedene Schüttstoffe dürfen nicht vermischt werden, das verringert die Dämpfung.


    Daraus folgt die Pflege. Die Schichtdicke wird an den Aufprallstellen geprüft und bis zur Marke ergänzt, die Schüttschicht aufgelockert und umverteilt, Laub, Glas, Tierkot und verrotteter Rindenmulch kommen heraus, verschmutzter Fallschutzsand wird gereinigt oder ausgetauscht. Der Nachweis eines Schüttbelags hängt nicht an einer Prüfung nach DIN EN 1177, sondern an Bodenart, Körnung und eingebauter Schichtdicke, gilt also nur solange diese Werte stimmen. Kontrolliert wird nach DIN EN 1176-7: Routine-Inspektion, operative Inspektion alle ein bis drei Monate, jährliche Haupt-Inspektion durch Sachkundige.