Wie hoch darf der Splitt unter der Terrassenplatte sein?
Zunächst ist festzuhalten, dass nur ganz bestimmte Terrassenplatten in einem Splittbett verlegt werden können. Voraussetzung ist, dass sich die Terrassenplatte unter Belastung nicht verformt und auch nicht bricht. Typische Terrassenplatten für die Verlegung im Splittbett sind daher Betonplatten oder Natursteinplatten, jeweils mit einer Mindestdicke von 40 mm.
Eine Splittschüttung ist keine Tragschicht! Splitt kann weder lagestabil eingebaut noch verdichtet werden. Deshalb kann Splitt (wie auch Kies oder Sand) bei zu großer Schichtdicke unter den Terrassenplatten in Bewegung geraten. Splitt ist nur als Ausgleichsschicht auf einer verdichteten Schottertragschicht zulässig!
Auf dem möglichst eben und mit Gefälle verlegten Schotter wird eine Splittschicht als Ausgleichsschicht aufgebracht und glatt abgezogen. Die Dicke der Splittschicht sollte so gering wie möglich gehalten werden, um eine dauerhaft stabile Lage der Terrassenplatten zu gewährleisten.