Muss ich bei der Lieferung persönlich anwesend sein?
Der Zusteller händigt die Sendung nur gegen Empfangsbestätigung aus. Es muss also eine Person am Lieferort anwesend sein, die berechtigt ist, die Sendung in Empfang zu nehmen und den ordnungsgemäßen Erhalt rechtsverbindlich zu quittieren.
Sie als Rechnungsempfänger oder Besteller der Lieferung müssen also nicht persönlich vor Ort sein, es muss aber eine empfangsberechtigte Person unter der angegebenen Lieferadresse persönlich erreichbar sein. Wird an der Lieferadresse niemand angetroffen, wird die Sendung nicht zugestellt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Dann stellt der Spediteur die Sendung am vereinbarten Ort ab. Die Hinterlegung gilt als ordnungsgemäße Zustellung.